Strategie und Recht

Kantonale Aktivitäten und kantonales Recht

Bund und Kantone haben die Strategie eHealth Schweiz 2007 und 2018 gemeinsam erarbeitet. Verschiedene Kantone haben daraufhin ihre rechtlichen Grundlagen angepasst und eigene strategische Grundlagen für die Umsetzung in die Wege geleitet. Weil die Kantone für die Organisation der Gesundheitsversorgung verantwortlich sind, leisten sie einen massgeblichen Beitrag zur Umsetzung der Strategie eHealth Schweiz.

Aus dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) und dem Ausführungsrecht resultieren direkt keine verpflichtenden Aufgaben für die Kantone. Es zeigt sich, dass ein unterschiedliches Staatsverständnis der Kantone auch dazu führt, dass diese sich unterschiedliche Rollen beim Aufbau des elektronischen Patientendossiers als Hauptanwendung von eHealth geben. Einige Kantone beteiligen sich finanziell am Betrieb einer eHealth-Stammgemeinschaft, an der Bereitstellung von EPD-Eröffnungsstellen für die Bevölkerung, an der Information der Bevölkerung und der Gesundheitsfachpersonen im Kanton, an der EPD-Anbindung der Gesundheitseinrichtungen oder der technischen Anbindung. Andere Kantone lassen den Markt spielen.

Unabhängig vom Umfang des Engagements haben alle Kantone jedoch erkannt, dass es den Kanton als Koordinator oder Moderator braucht.

Externer Link: Übersicht kantonale Aktivitäten (358 KB, 04.10.23)

Kantone überprüfen rechtliche Grundlagen

Die Kantone sind im Rahmen der Anhörung zum Ausführungsrecht zum EPDG vom Bund aufgefordert worden, ihre jeweilige Rechtsordnung auf die Vereinbarkeit mit dem EPDG und dessen Ausführungsrecht zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen in die Wege zu leiten.

eHealth Suisse unterstützt die Kantone in diesem Prozess mit einer sogenannten «Umsetzungshilfe». Sie gibt einerseits einen Überblick über die in den Kantonen in den letzten Jahren vorgenommenen oder geplanten rechtlichen Anpassungen; andererseits dient eine Checkliste den Kantonen als konkrete Umsetzungshilfe.

Externer Link: Umsetzungshilfe: Rechtliche Anpassungen in den Kantonen (1.1 MB, 14.09.23)

Interkantonale Vereinbarung über die Digitalisierung des Gesundheitswesens

Am 11. Mai 2023 haben die Kantone Genf, Freiburg, Jura, Wallis und Waadt eine interkantonale Vereinbarung im Bereich der digitalen Gesundheit unterzeichnet. Diese soll einen gemeinsamen Rahmen für die Entwicklung neuer digitaler Gesundheitsdienste wie das elektronische Patientendossier schaffen sowie die Sicherheit und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten verbessern. Die Umsetzung wird für Anfang 2024 erwartet.

Externer Link: Interkantonale Vereinbarung (cara.ch)