Die folgende Liste führt die Spitäler, Psychiatrie- und Rehakliniken auf, die sich dem elektronischen Patientendossier (EPD) angeschlossen und die Selbstdeklarationsumfrage von H+ und eHealth Suisse beantwortet haben.
Interner Link: Das Selbstdeklarationsformular für Spitäler und Kliniken ausfüllen
Laut dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sind Akutspitäler, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Pflegeheime, Geburtshäuser und ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen.
Mit der flächendeckenden Verfügbarkeit des EPD ist es Aufgabe der Spitäler und Kliniken, den technischen Anschluss ans EPD zu realisieren und das EPD im klinischen Alltag zu nutzen.
Ein Anschluss beinhaltet nicht nur einen abgeschlossenen Vertrag mit einer zertifizierten Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft, sondern die Leistungserbringer müssen in ihrem Arbeitsalltag in der Lage sein, die behandlungsrelevanten Dokumente im EPD ihrer Patientinnen und Patienten abzulegen und auf vorhandene Dokumente zuzugreifen. Der Nachweis, ob ein Leistungserbringer technisch dem EPD angeschlossen ist, kann im Health Provider Directory (HPD) überprüft werden, dem Verzeichnis aller im EPD registrierten Gesundheitsfachpersonen und Organisationen.
eHealth Suisse übernimmt keine Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.