Informationen

Aktivitäten ab 2008

Strategie eHealth Schweiz 1.0 bis zur Verabschiedung EPDG

Im Jahr 2006 wurde die Strategie für eine Informationsgesellschaft des Bundes um das Thema Gesundheit und Gesundheitswesen ergänzt. Dies führte zur Erarbeitung der Strategie eHealth Schweiz 2007 -2015, die vom Bundesrat im Juni 2007 verabschiedet wurde. Diese Strategie umfasste die Handlungsfelder «Elektronisches Patientendossier», «Online-Dienste» und «Umsetzung der Strategie» und formulierte eine Vielzahl von Zielen. Oberstes Ziel war die Umsetzung eines nationalen elektronischen Patientendossiers (EPD) bis zum Jahr 2015, das primär durch die Patientinnen und Patienten selbst gesteuert wird und ihre wichtigsten medizinischen Gesundheitsinformationen im Bedarfsfall von überall her und jederzeit in elektronischer Form abrufbar macht. Auf der Ebene des Gesundheitssystems standen die Ziele von mehr Effizienz, Sicherheit und einer optimierten Behandlungsqualität für Patient/innen im Vordergrund.

Als eine der ersten operativen Massnahmen der Strategie eHealth Schweiz haben Bund und Kantone eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Auf deren Basis wurde das nationale Koordinationsorgan eHealth Suisse per 1. Januar 2008 geschaffen. eHealth Suisse war fortan für die Umsetzung der Strategie eHealth verantwortlich. Dementsprechend nahm im Laufe des Jahres 2008 die breit aufgestellte Projektorganisation von eHealth Suisse unter Vertretung aller relevanter Stakeholder (FMH bzw. Ärzteschaft, Spitäler, Kantone, Fachverbände, Industrie, Patienten- und Konsumentenorganisationen) ihre Arbeit auf. Auf strategischer Ebene war der Steuerungsausschuss von eHealth Suisse unter dem Vorsitz des Vorstehers der Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) das verantwortliche Gremium, auf operativer Ebene nahm das Projektleitungsgremium diese Rolle wahr.

Die Projektorganisation war in sechs Teilprojekte gegliedert:

  • Online-Dienste und Befähigung
  • Bildung und Forschung
  • Modellversuche und Private Public Partnership (später: Aufbau und Vernetzung)
  • Standards und Architektur
  • Recht
  • Finanzierung und Anreizsysteme

Pro Teilprojekt wurde eine Arbeitsgruppe mit themenrelevanten Stakeholdern eingesetzt. Diese Arbeitsgruppen erarbeiteten zwischen 2009 bis 2014 zu ihren Bereichen Empfehlungspapiere, die zuvor jeweils einer breiten Anhörung unterzogen wurden. Die Empfehlungen bezogen sich auf jene Themen, an die für die künftige Interoperabilität des nationalen EPD im umfassenden Sinne gedacht werden musste: Nicht nur Aspekte aus dem Bereich der Technik, sondern auch aus Politik, Recht, Semantik und organisatorische Belange.

Das Teilprojekt Online-Dienste und Befähigung erarbeitete Empfehlungen zum Thema der Befähigung der Patientinnen und Patienten im Umgang mit medizinischen Informationen (health literacy) sowie im Umgang mit den neuen IT-Instrumenten (digital literacy). Das Teilprojekt umfasste auch einen Bericht mit mehreren Varianten eines öffentlichen Gesundheitsportals. Bund und Kantone entschieden im Januar 2012, auf ein solches aus Ressourcengründen zu verzichten.

Das Ziel des Teilprojekts Bildung und Forschung war es, Massnahmen und Anpassungen im Bereich Bildung für Gesundheitsfachpersonen zu prüfen, welche notwendig sind, um den heutigen Anforderungen der Informations- und Kommunikationstechnologien gerecht zu werden. Dabei ging es auch um die Integration dieser Inhalte in die relevanten Lehr- und Studiengänge.

Das Teilprojekt Modellversuche und PPP (Private Public Partnership) formulierte Empfehlungen für eHealth-Modellversuche und Vorbedingungen für deren Gelingen. Mit Modellversuchen sollten Erkenntnisse für das künftige nationale elektronische Patientendossier (EPD) gewonnen werden. Ein durch das Teilprojekt erarbeitetes Konzept erlaubte es Pilotprojekten, sich durch eHealth Suisse evaluieren und bei Eignung labeln zu lassen.

Im Teilprojekt Standards und Architektur wurden Standards im umfassenden Sinn (technisch, inhaltlich, semantisch) geprüft und empfohlen, welche für den Aufbau einer künftigen nationalen Architektur für das EPD nötig sind. In diesem Teilprojekt wurden grundlegende Entscheide vorbereitet, die das EPD bis heute prägen: Die dezentrale Architektur, auf der technischen Ebene Aufbau auf nicht proprietären Standards (IHE-Profile) und die feingranulare Steuerung des EPD durch die Patientinnen und Patienten im Sinne der informationellen Selbstbestimmung.

Die Teilprojekte Recht wie auch Finanzierung und Anreizsysteme zeigten auf, wie das Thema eHealth trotz geteilter Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen rechtlich etabliert werden kann. Auch wurde angedacht, mit welchen Massnahmen und Anreizen das EPD finanziert und vorangetrieben werden kann. Die Vorarbeiten des Teilprojekts Recht wurde durch die im Dezember 2009 von Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingesetzte Expertengruppe eHealth weiterverwertet. Ihre Aufgabe bestand darin, zu klären, welche Bereiche von eHealth mit den bestehenden Verfassungsgrundlagen durch den Bund geregelt werden können und welche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. 2011 wurde ein Vorentwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) vernehmlasst. Im April 2012 beauftragte der Bundesrat das EDI, bis Ende 2012 Botschaft und Gesetzesentwurf zum EPD auszuarbeiten. Die entsprechende Botschaft und der Gesetzesentwurf wurden im Mai 2013 an das Parlament überwiesen. Im Juni 2015 wurde das EPDG durch das Parlament verabschiedet.

Externer Link: Geschäft des Bundesrates

Externer Link: Gesetzgebungsprojekt EPDG 2010–2017

Parallel dazu erarbeitete eHealth Suisse ab 2014/15 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die technischen Grundlagen für ein künftiges EPD in der Form von Spezifikationen. Sie bildeten eine der Grundlagen für das EPDG-Verordnungsrecht, welches im ersten Halbjahr 2016 angehört wurde. Die Verordnung trat am 15. April 2017 in Kraft. Ihr Kern ist der Zertifizierungsprozess für (Stamm-)Gemeinschaften als Zusammenschluss EPD-pflichtiger Leistungserbringer.

Auf der Seite der Semantik wurde 2016 SNOMED CT als nationale Referenzterminologie festgelegt. Seitdem betreibt eHealth Suisse das entsprechende Release Center.

Interner Link: SNOMED CT

Ab Februar 2009 bis Ende 2018 arbeitete eHealth Suisse zudem aktiv an den europäischen Bestrebungen zur Etablierung einer europaweiten Infrastruktur mit, die den sicheren Austausch medizinischer Patientendaten über Landesgrenzen hinweg zum Ziel hat. Zu diesem Zweck wurde im Rahmen der Mitarbeit in verschiedenen EU-Projekten am Universitätsspital Genf ein «National Contact Point» aufgebaut und betrieben. Ende 2018 wurde die Schweiz aus politischen Gründen von der Europäischen Kommission (EC) von einer Mitarbeit dispensiert.

Strategie eHealth Schweiz 2.0 und Erstzertifizierung

Am 15. April 2017 traten das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sowie die beiden Verordnungen über das EPD in Kraft. Beim Auslaufen der Strategie eHealth Schweiz im Jahr 2015 war klar, dass die Arbeiten zu einem nationalen EPD auf guten Wegen sind, jedoch aufgrund der Komplexität und hochföderalen Staatsstruktur mehr Zeit brauchen. Deswegen verabschiedete der Bundesrat im November 2018 die Strategie eHealth Schweiz 2.0, die bis 2024 gültig ist. In der Strategie stehen die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers im Vordergrund. In diesem Sinne publiziert eHealth Suisse seit 2016 regelmässig Umsetzungshilfen und Faktenblätter, die den Aufbau und die Weiterentwicklung der zertifizierten (Stamm-Gemeinschaften) gemäss EPDG als EPD-Anbieter unterstützen.

Externer Link: Bundesgesetz und Verordnungen über das EPD

Interner Link: Strategie eHealth Schweiz

Entwicklung der Akteure

Nach der Einführung des EPDG bildeten sich neun Stammgemeinschaften und eine Gemeinschaft. Sieben Stammgemeinschaften und eine Gemeinschaft schlossen ihre Zertifizierung zwischen Dezember 2020 und November 2022 ab.

Im Herbst 2022 hat die Post eine Mehrheitsbeteiligung an der Betriebsgesellschaft axsana AG übernommen. Die Infrastruktur der xsana-Plattform wurde von der technischen Lösung von Swisscom auf die der Post übertragen. Seit diesem Transfer bietet Swisscom keine technische Infrastruktur für das EPD mehr an.

Im Frühjahr 2023 wurde die Betriebsgesellschaft axsana AG in Post Sanela Health AG umbenannt und die Marke xsana wurde gelöscht. Der Name der Stammgemeinschaft XAD bleibt unverändert.

Zertifizierungsprozess

Durchgeführt wird das Zertifizierungsverfahren von einer Firma, KPMG AG, die von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS für die Zertifizierung von EPD-(Stamm-)Gemeinschaften und EPD-Identifikationsmittel anerkannt wurde. Das Verfahren der Zertifizierung ist aufwändig und komplex, insbesondere wegen der sehr hohen Datenschutzanforderungen und der Datensicherheit des national vernetzten EPD. Die Zertifizierung der (Stamm-)Gemeinschaften musste zum Schutz der Patientinnen und Patienten sorgfältig durchgeführt werden und hat mehr Zeit in Anspruch genommen.

Mit der Zertifizierung der AD Swiss Stammgemeinschaft im November 2022 wurde der erste Zyklus der Erstzertifizierung abgeschlossen. eHealth Suisse und die (Stamm-)Gemeinschaften konnten im Januar 2023 mit den Interoperabilitätstests beginnen, um eine technisch nahtlose Nutzung des EPD in der gesamten Schweiz im Laufe des Jahres 2023 zu gewährleisten.

Damit die technischen EPD-Zulieferer sich auf die im EPDG vorgesehene Zertifizierung vorbereiten können, organisierte eHealth Suisse im September 2017 den ersten EPD-Projectathon. Dieser wird seitdem jährlich wiederholt, auch, um neue EPD-Funktionalitäten auf der technischen Ebene testen zu können.

Interner Link: EPD-Projectathon

Externer Link: Historie der EPD-Einführung (302 KB, 09.10.23)

Schrittweiser Anschluss der Gesundheitseinrichtungen

Gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das seit dem 15. April 2017 in Kraft ist, mussten Akutspitäler, Reha-Kliniken und stationäre Psychiatrien sich innert drei Jahren einer zertifizierten Stammgemeinschaft anschliessen. Für Geburtshäuser und Pflegeheime wurde die gesetzliche Anschlussfrist auf den 15. April 2022 gesetzt. Der Einführungstermin vom 15. April 2020 konnte aufgrund des komplexen Zertifizierungsverfahrens nicht eingehalten werden.

Die im Juni 2020 vom Parlament angenommene Externer Link: KVG-Revision zur Zulassung der Leistungserbringer ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Seither müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärztinnen und Ärzte dienen, bei den kantonalen Behörden ihren Anschluss an eine EPD-Gemeinschaft nachweisen, wenn sie eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beantragen (Externer Link: Art. 37 Abs. 3 KVG ).

Die Kantone sind für die Prüfung der Anträge zuständig und legen fest, welche Belege eingereicht werden müssen.

Alle anderen Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen des ambulanten Bereichs können frei entscheiden, ob sie sich einer EPD-Gemeinschaft anschliessen wollen oder nicht.