Das elektronische Patientendossier

Aktueller Stand

Ausgangslage

Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ist ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und zahlreichen Akteuren. Neben den EPD-Gemeinschaften sind diese Akteure die Betreiber technischer Plattformen, die Anbieter von elektronischen Identifikationsmitteln, die Gesundheitseinrichtungen, die kantonalen Gesundheitsbehörden und die Patientenorganisationen.

Acht EPD-Gemeinschaften haben die Zertifizierung nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) erhalten. Keine weitere Organisation befindet sich im Zertifizierungsprozess. Der initiale Zertifizierungszyklus ist somit seit November 2022 abgeschlossen.

Interner Link: EPD-Gemeinschaften einsehen

Gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) müssen die Einrichtungen, die stationäre Behandlungen anbieten (Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser), seit April 2022 das EPD einsetzen können. Seit 2022 sind auch neu zugelassene Arztpraxen verpflichtet, das EPD anzubieten. Die Teilnahme am EPD ist freiwillig für alle anderen Gesundheitsfachpersonen, wie vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

Standortbestimmung

Per Ende Mai 2024 wurden in der Schweiz bisher 61'386 EPD eröffnet. Aufgrund der Angaben der Stammgemeinschaften ist davon auszugehen, dass die
weitere Entwicklung regional unterschiedlich sein wird. Insbesondere bei den regionalen EPD-Gemeinschaften hängt das Tempo der Verbreitung von der finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Standortkantone ab. Das Angebot der Stammgemeinschaften hinsichtlich der Online-Eröffnung oder der Eröffnung vor Ort (begleitete Eröffnung) hängt einerseits von der Strategie der Stammgemeinschaft, andererseits aber auch von den Kantonen ab. Der von mehreren Stammgemeinschaften angebotene Online-Eröffnungsprozess ermöglicht es jeder in der Schweiz wohnhaften Person, ein EPD online zu eröffnen. Die Stammgemeinschaften und die Kantone entscheiden, ob die Beschaffung der elektronischen Identität und die Eröffnung des EPD kostenlos sind oder nicht.

Interner Link: Liste der zertifizierten (Stamm-)Gemeinschaften

Externer Link: Das EPD vor Ort eröffnen

Die (Stamm-)Gemeinschaften sind daran, die Gesundheitseinrichtungen (Spitäler, Apotheken, Heime, Arztpraxen usw.) an ihre EPD-Plattformen anzubinden. Das Netz
der angeschlossenen Leistungserbringer entwickelt sich auch hier von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Interner Link: Liste der Spitäler, Psychiatrie- und Reha-Kliniken, die am EPD angeschlossenen sind

Externer Link: Sie finden die Eckwerte der Revision auf der Webseite des BAG

Das EPD entwickelt sich stetig weiter

Das EPD wird technisch weiterentwickelt, indem regelmässig neue Austauschformate hinzugefügt werden, die den Austausch strukturierter Daten zwischen dem EPD und der Software von Gesundheitseinrichtungen ermöglichen. eHealth Suisse erarbeitet dazu die notwendigen Spezifikationen und setzt sich für internationale Standards ein.

Interner Link: Im EDPV-EDI verankerte Austauschformate

Andererseits entwickelt sich das EPD auch rechtlich und organisatorisch. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 den Entwurf für eine umfassende
Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) in die Vernehmlassung geschickt. Es wird jedoch mehrere Jahre dauern, bis die Anpassungen des Gesetzes in Kraft treten. Daher stimmte das Parlament im März 2024 einer Übergangsfinanzierung zu, die Anfang 2025 in Kraft treten wird.

Externer Link: Weitere Informationen zur EPDG-Revision

Externer Link: Programmausschuss erwartet mehr Verbindlichkeit seitens aller Akteure

Der für das EPD zuständige Programmausschuss von Bund und Kantonen hat den Stand der Arbeiten zur Gewährleistung der Interoperabilität zwischen den Stammgemeinschaften zur Kenntnis genommen. Die übergreifenden Funktionalitäten zwischen den Plattformanbietern wurden inzwischen intensiv getestet und grösstenteils erfolgreich abgeschlossen, so dass der Datenaustausch zwischen den meisten (Stamm-)Gemeinschaften sichergestellt ist. Der Programmausschuss erwartet, dass die Anbindung der Leistungserbringer ans EPD beschleunigt wird, insbesondere jener, die gesetzlich bereits dazu verpflichtet sind (Spitäler und Pflegeheime).