Das elektronische Patientendossier

Aktueller Stand

Ausgangslage

Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ist ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und zahlreichen Akteuren. Neben den EPD-Gemeinschaften sind diese Akteure die Betreiber technischer Plattformen, die Anbieter von elektronischen Identifikationsmitteln, die Gesundheitseinrichtungen, die kantonalen Gesundheitsbehörden und die Patientenorganisationen.

Acht EPD-Gemeinschaften haben die Zertifizierung nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) erhalten. Keine weitere Organisation befindet sich im Zertifizierungsprozess. Der initiale Zertifizierungszyklus ist somit seit November 2022 abgeschlossen.

Interner Link: EPD-Gemeinschaften einsehen

Gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) müssen die Einrichtungen, die stationäre Behandlungen anbieten (Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser), seit April 2022 das EPD einsetzen können. Seit 2022 sind auch neu zugelassene Arztpraxen verpflichtet, das EPD anzubieten. Die Teilnahme am EPD ist freiwillig für alle anderen Gesundheitsfachpersonen, wie vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

Standortbestimmung

Per Ende Oktober 2024 wurden in der Schweiz bisher 76'795 EPD eröffnet. Aufgrund der Angaben der Stammgemeinschaften ist davon auszugehen, dass die weitere Entwicklung regional unterschiedlich sein wird. Insbesondere bei den regionalen EPD-Gemeinschaften hängt das Tempo der Verbreitung von der finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Standortkantone ab. Das Angebot der Stammgemeinschaften hinsichtlich der Online-Eröffnung oder der Eröffnung vor Ort (begleitete Eröffnung) hängt einerseits von der Strategie der Stammgemeinschaft, andererseits aber auch von den Kantonen ab. Der von mehreren Stammgemeinschaften angebotene Online-Eröffnungsprozess ermöglicht es jeder in der Schweiz wohnhaften Person, ein EPD online zu eröffnen. Die Stammgemeinschaften und die Kantone entscheiden, ob die Beschaffung der elektronischen Identität und die Eröffnung des EPD kostenlos sind oder nicht.

Interner Link: Liste der zertifizierten (Stamm-)Gemeinschaften

Externer Link: Das EPD vor Ort eröffnen

Die (Stamm-)Gemeinschaften sind daran, die Gesundheitseinrichtungen (Spitäler, Apotheken, Heime, Arztpraxen usw.) an ihre EPD-Plattformen anzubinden. Das Netz
der angeschlossenen Leistungserbringer entwickelt sich auch hier von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Interner Link: Liste der Spitäler, Psychiatrie- und Reha-Kliniken, die am EPD angeschlossenen sind

Externer Link: Sie finden die Eckwerte der Revision auf der Webseite des BAG

Das EPD entwickelt sich stetig weiter

Das EPD wird technisch weiterentwickelt, indem regelmässig neue Austauschformate hinzugefügt werden, die den Austausch strukturierter Daten zwischen dem EPD und der Software von Gesundheitseinrichtungen ermöglichen. eHealth Suisse erarbeitet dazu die notwendigen Spezifikationen und setzt sich für internationale Standards ein.

Interner Link: Im EDPV-EDI verankerte Austauschformate

Aber auch in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht entwickelt sich das EPD weiter. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wird in zwei Schritten revidiert.
Im Frühjahr 2024 hat das Parlament eine Übergangsfinanzierung zur Verbreitung und Förderung des EPD verabschiedet. Sie tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Der Bund kann damit EPD-Anbieter finanziell unterstützen, bis die Massnahmen der umfassenden Revision beschlossen und umgesetzt sind.
Mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) will der Bundesrat das EPD weiterentwickeln, damit es sein volles Potenzial entfalten kann. Um der im Vernehmlassungsverfahren weithin geäusserten Forderung nachzukommen und die Nutzung des EPD zu erhöhen, soll die technische Infrastruktur des EPD neu zentralisiert vom Bund zur Verfügung gestellt werden.

Externer Link: Weitere Informationen zur EPDG-Revision

Programmausschuss erwartet raschen Ausbau des nationalen EPD-Netzes

Der EPD-Programmausschuss von Bund und Kantonen hat Kenntnis vom Stand der Interoperabilität genommen und erwartet mit Nachdruck die Umsetzung durch alle (Stamm-)Gemeinschaften. Er geht davon aus, dass die Interoperabilitätsanforderungen von den (Stamm-)Gemeinschaften unabhängig von der Entwicklung der technischen Plattformen eingehalten werden.

Der Programmausschuss möchte die obligatorische Implementierung der bereits in der EPDV-EDI verankerten Austauschformate auf den EPD-Plattformen beschleunigen, um den Patientinnen, Patienten und Gesundheitsfachpersonen innert nützlicher Frist die erwarteten hilfreichen Dienstleistungen anbieten zu können.

Der Programmausschuss erwartet zudem von den (Stamm-)Gemeinschaften den Anschluss
aller ihrer Mitgliedseinrichtungen, um das Leistungserbringer-Netzwerk auszubauen. Nur Gesundheitseinrichtungen, die technisch an das EPD angebunden sind, können von ihren Patientinnen und Patienten Zugriffsrechte erhalten.