Das elektronische Patientendossier (EPD) der Schweiz ist eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Diese bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf. Über eine sichere Internetverbindung sind die im EPD hinterlegten Informationen für die Patientinnen und Patienten und ihre Gesundheitsfachpersonen, die ein Zugriffsrecht erhalten haben, jederzeit abrufbar. Das EPD stellt eine neue Möglichkeit für den sicheren Informationsaustausch zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Gesundheitsfachpersonen dar. Das EPD ist die Basis für die Zukunft eines sicheren, qualitativ hochstehenden und effizienten Schweizer Gesundheitssystems.
Ein nationales Projekt
Das elektronische Patientendossier ist vergleichbar mit das «Electronic Health Record», die in mehreren Ländern Europas und der Welt implementiert wurde oder wird. Wie andere nationale Lösungen zeichnet sich das EPD dadurch aus, dass es Privatpersonen, d. h. den Patientinnen und Patienten, zugänglich ist und von ihnen geführt wird. Damit unterscheidet es sich von der elektronischen Krankengeschichte in Arztpraxen und Spitälern. Das EPD basiert auf international anerkannten technischen und semantischen Standards wie IHE (FHIR), HL7 oder SNOMED.
Bund und Kantone haben 2018 die «Strategie eHealth Schweiz» aktualisiert, um isolierten Einzellösungen mit nicht kompatiblen elektronischen Krankengeschichten entgegenzuwirken. Das Ziel ist, alle Akteure im Gesundheitswesen vernetzen und die Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten entlang ihrer Behandlungskette nutzen zu können.
Das Bundesgesetz über das EPD
Das Ziel des EPD ist im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) festgehalten: «Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.»
Gemäss EPDG sind Akutspitäler, psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Pflegeheime, Geburtshäuser und ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Zudem sind diese Gesundheitsfachpersonen verpflichtet, wichtige Informationen zur Gesundheit im EPD zu speichern, sobald ihre Patientinnen und Patienten ein EPD eröffnet haben. Für alle anderen Gesundheitsfachpersonen ist die Teilnahme am EPD freiwillig. Dies betrifft zum Beispiel vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Spitex-Dienstleistende oder Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Alle Menschen in der Schweiz können freiwillig ein EPD eröffnen. Obwohl es «Patientendossier» heisst: Auch eine gesunde Person kann jederzeit ein EPD eröffnen.
Die Informationsseite patientendossier.ch
Die offizielle Informationsseite zum EPD richtet sich an die Bevölkerung und an die Gesundheitsfachpersonen. Sie enthält allgemeine Informationen über das EPD, seine Funktionen, seine Vorteile, die Sicherheit und den Prozess zum Eröffnen eines EPD.
Die Website ist in den drei Amtssprachen verfügbar. Einige Informationen sind auch in Englisch und Rätoromanisch vorhanden. Kurzinfos sind in den Migrationssprachen in Form von Broschüren und Flyern als PDF erhältlich.
Externer Link: Alles über das EPD erfahren
Externer Link: EPD-Informationsmaterial herunterladen und bestellen
Externer Link: EPD-Anschluss für Gesundheitseinrichtungen
Technische Informationen
Mehr Informationen über technische Spezifikationen, Austauschformate oder die Anbindung an das EPD für Verantwortliche von Praxis- und Spital-IT (PIS und KIS), Entwicklerinnen und Entwickler von Gesundheitsapps oder Verantwortliche von Gesundheitseinrichtungen finden Sie auf:
Interner Link: Architektur EPD Schweiz
Interner Link: Technische Spezifikationen EPD
Interner Link: Austauschformate