EPD-Umsetzung

Liste der am EPD angeschlossenen Spitäler und Kliniken publiziert

Gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) müssen die Einrichtungen, die stationäre Behandlungen anbieten (Akutspitäler, psychiatrische Kliniken und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser), ebenso wie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen, das EPD einsetzen können.

Die EPD-(Stamm-)Gemeinschaften sind dabei, die anschlusspflichtigen Spitäler, Heime und neu zugelassenen Arztpraxen aufzunehmen und zu integrieren. Noch nehmen aber nicht alle anschlusspflichtigen Gesundheitseinrichtungen am EPD teil.

Mit Unterstützung von H+ hat eHealth Suisse sämtlichen Spitälern, Psychiatrie- und Reha-Kliniken eine Selbstdeklarationsumfrage verschickt, damit diese den Anschluss ans EPD ausweisen können.

Interner Link: Zur Liste der am EPD angeschlossenen Spitäler, Psychiatre- und Reha-Kliniken