Revision der Verordnung des EDI über das EPD
Anlässlich der Jahresrevisionen des Ausführungsrechts zum EPDG haben das Bundesamt für Gesundheit und eHealth Suisse Weiterentwicklungs- und Aktualisierungsbedürfnisse zum elektronischen Patientendossier gesammelt. Die revidierten Anhänge dieser Jahresrevision sind am 1. Juni 2024 in Kraft getreten. Eine wichtige Anpassung betrifft die Aufnahme von zwei neuen Austauschformaten (eRezept und eAllergie und Intoleranzen) in Anhang 4 EPDV-EDI.
Anlässlich der Jahresrevisionen des Ausführungsrechts zum EPDG haben das Bundesamt für Gesundheit und eHealth Suisse Weiterentwicklungs- und Aktualisierungsbedürfnisse zum elektronischen Patientendossier gesammelt. Diese Revisionen umfassen die Anpassung verschiedener Anhänge der EPDV-EDI, um beispielsweise technische Unklarheiten zu präzisieren, die während der Zertifizierungsverfahren aufgetreten sind oder den technischen Spezialistinnen und Spezialisten der Plattform- und Primärsystemanbieter aufgefallen sind.
Die revidierten Anhänge dieser Jahresrevision sind am 1. Juni 2024 in Kraft getreten.
Eine wichtige Anpassung betrifft die Aufnahme von zwei neuen Austauschformaten (eRezept sowie eAllergie und Intoleranzen) in Anhang 4 EPDV-EDI. Somit können zukünftig noch mehr medizinische Daten strukturiert im EPD bereitgestellt und abgerufen werden.
Mit Artikel 8 Buchstabe d EPDV-EDI wurde zudem erneut eine Übergangsbestimmung für die Umsetzung der Anpassungen von einem Jahr, d.h. bis zum 31. Mai 2025 aufgenommen. Somit haben die Akteure ab Inkrafttreten ein Jahr Zeit, diese Anpassungen und Weiterentwicklungen im EPD umzusetzen.
Die aktualisierten Anhänge der Verordnung des EDI sowie die Erläuterungen sind auf der BAG Webseite publiziert.